Materialien zum Entfall des § 21c:
Abgedruckt bei Art 221 CRR in Dellinger/Blume, CRR-Kommentar
Hinweis:
Die bisherige Kommentierung zu § 21c (Bewilligungsverfahren bei Verwendung eigener Volatilitätsschätzungen [umfassende Methode] für kreditrisikomindernde Techniken) findet sich im Archivband.