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Verzeichnis CRR, CRD, DelVO und DVO

Dellinger12. LfgFebruar 2024

Die Europäische Union verabschiedete – ähnlich wie zuvor beim Basel II-Akkord, welcher durch die Bankenrichtlinie 2006/48/EG („CRD“) und die Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG („CAD“) europarechtlich verankert wurde – ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Basel III-Akkords. Dabei wurden die Regelungen der mehrfach geänderten CRD und CAD in eine Richtlinie („CRD IV“) sowie eine Verordnung („CRR“) gegossen und durch Basel III Vorgaben ergänzt. Mit Verabschiedung des Basel III-Regimes in Form einer Verordnung gelten im Sinne eines „single rulebook“ europaweit einheitliche Regelungen. Damit dieses einheitliche Regelwerk für das gesamte EU-Bankwesen wirksam werden kann, sehen CRR und CRD IV die Erlassung einer Vielzahl von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vor. Entsprechende Regulatory Technical Standards („RTS“) und Implementing Technical Standards („ITS“) werden von der EBA ausgearbeitet und der Europäischen Kommission zur Annahme vorgelegt, welche diese als Delegierte Verordnungen oder Durchführungsverordnungen verabschiedet. Eine Auswahl dieser Rechtsquellen ist zur leichteren Auffindbarkeit abgedruckt.

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