Die nachstehende Übersicht soll rasche Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Novelle gesetzliche Änderungen des BWG und angrenzender Gesetze, ein Erkenntnis des VfGH oder lediglich eine Druckfehlerberichtigung enthält. Der Bezeichnung des Bundesgesetzblattes folgt die Angabe der Fundstelle der Regierungsvorlage (RV) oder des Initiativantrags (IA) bzw des Ausschussberichts (AB) in den Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des (österreichischen) Nationalrats (BlgNR) der jeweiligen Gesetzgebungsperiode (GP). Die schlagwortartige Benennung einzelner Gesetzinitiativen (zB „CRD III Novelle“; „Investmentfondsgesetz 2011“) dient der leichteren Zuordnung. Bei Einträgen ohne eine solche Kurzbezeichnung handelt es sich um „namenlose“ (meist weniger bedeutsame) Änderungen des BWG.