Mit der Neuauflage 2015 fand ein Relaunch des ArbVG-Kommentars statt. „Gründervater“ Josef Cerny hat damals die Herausgeberschaft nach 40 Jahren zurückgelegt, der Kreis der Autor:innen wurde erweitert. Das bewährte Grundkonzept des zitierfähigen Fachkommentars mit hoher Praxisorientierung wurde beibehalten, Änderungen und Anpassungen wurden soweit erforderlich durchgeführt.
