vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 270 ArbVG - Weitere Anwendbarkeit bestehender Systeme der Mitbestimmung im Fall nachfolgender Verschmelzungen, Umwandlungen oder Spaltungen (Bremm)

Bremm7. AuflJänner 2026

(1) Sofern es sich nicht um einen Fall des § 267 Abs 3 erster Satz handelt, gilt beziehungsweise gelten

im Fall einer nachfolgenden innerstaatlichen Verschmelzung, Umwandlung oder Spaltung einer begünstigten Gesellschaft für die daraus hervorgehende Gesellschaft § 110,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte