vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 134 ArbVG - Unternehmen und Betriebe des öffentlichen Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehrs (Dunst)

Dunst7. AuflJänner 2026

(1) Arbeitsstätten von

Straßenbahn- und Obusunternehmungen im Sinne des § 5 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr 60, mit Ausnahme jener in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern,Seilbahnunternehmen im Sinne des § 2 Seilbahngesetz 2003, BGBl I Nr 103,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte