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zu § 96 ArbVG (Felten/Preiss)

Felten/Preiss12. AuflApril 2020

Zustimmungspflichtige Maßnahmen

 

(1) Folgende Maßnahmen des Betriebsinhabers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates:

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