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§ 89 ArbVG - Überwachung (Auer-Mayer)

Auer-Mayer7. AuflJänner 2026

Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen. Insbesondere stehen ihm folgende Befugnisse zu:

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