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§ 79 ArbVG - Aufgaben (Radner/Preiss)

Radner/Preiss7. AuflJänner 2026

Der Betriebsräteversammlung obliegt:

Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;

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