Radner/Preiss12. AuflApril 2020
Betriebsratsfonds
(1) Die Eingänge aus der Betriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 73 Abs 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Betriebsratsfonds.