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zu § 74 ArbVG (Radner/Preiss)

Radner/Preiss12. AuflApril 2020

Betriebsratsfonds

 

(1) Die Eingänge aus der Betriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 73 Abs 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Betriebsratsfonds.

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