Wahlvorschläge
(1) Wählergruppen, die Wahlwerber aufzustellen beabsichtigen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied desSeite 490
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(1) Wählergruppen, die Wahlwerber aufzustellen beabsichtigen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied desSeite 490
