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zu § 20 BRWO Wahlvorschläge

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Wahlvorschläge

1023
(1) Wählergruppen, die Wahlwerber aufzustellen beabsichtigen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied des

Seite 490

Wahlvorstandes einzureichen, das den Empfang unter Angabe des Zeitpunktes der Empfangnahme zu bestätigen hat.
(BGBl 1990/690)

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