Lindmayr, Handbuch der Arbeitsverfassung8 (2015) Rz 10111011
(1) In neu errichteten Betrieben hat die Betriebs-(Gruppen-)versammlung binnen vier Wochen nach dem Tage der Aufnahme des Betriebes den Wahlvorstand für die erstmalige Wahl eines Betriebsrates zu wählen.