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zu § 2 BRWO Zahl der Mitglieder des Betriebsrates

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Zahl der Mitglieder des Betriebsrates

1003
(1) In den Betriebsrat sind zu wählen in Betrieben mit

5 bis 9 Arbeitnehmern

eine Person;

10 bis 19 Arbeitnehmern

2 Mitglieder;

20 bis 50 Arbeitnehmern

3 Mitglieder;

Seite 483

51 bis 100 Arbeitnehmern

4 Mitglieder;

101 bis 200 Arbeitnehmern

5 Mitglieder;

201 bis 300 Arbeitnehmern

6 Mitglieder;

301 bis 400 Arbeitnehmern

7 Mitglieder;

401 bis 500 Arbeitnehmern

8 Mitglieder;

501 bis 600 Arbeitnehmern

9 Mitglieder;

601 bis 700 Arbeitnehmern

10 Mitglieder;

701 bis 800 Arbeitnehmern

11 Mitglieder;

801 bis 900 Arbeitnehmern

12 Mitglieder;

901 bis 1000 Arbeitnehmern

13 Mitglieder;

1001 bis 1400 Arbeitnehmern

14 Mitglieder;

1401 bis 1800 Arbeitnehmern

15 Mitglieder;

1801 bis 2200 Arbeitnehmern

16 Mitglieder;

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