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zu § 263 ArbVG Verweisungen

Lindmayr8. AuflJuni 2015

IX. TEIL

Verweisungen

1000
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (BGBl I 2006/104 und BGBl I 2007/77)

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