Lindmayr, Handbuch der Arbeitsverfassung8 (2015) Rz 992992
(1) Unter beteiligten juristischen Personen im Sinne des VII. Teiles sind die unmittelbar an der Gründung einer Europäischen Genossenschaft beteiligten Unternehmen zu verstehen. Dies sind im Falle derNeugründung die daran beteiligten Unternehmen;