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zu § 158 ArbVG Sonstige Zuständigkeiten des Bundeseinigungsamtes

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Sonstige Zuständigkeiten des Bundeseinigungsamtes

895
(1) Das Bundeseinigungsamt ist weiters berufen

zur Entscheidung über die Zuerkennung und Aberkennung der Kollektivvertragsfähigkeit gemäß § 5;

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