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zu § 134 ArbVG Unternehmen und Betriebe desöffentlichen Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehrs

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Unternehmen und Betriebe desöffentlichen Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehrs

872
(1) Arbeitsstätten von

Straßenbahn- und Obusunternehmungen im Sinne des § 5 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr 60, mit Ausnahme jener in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern,

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