Abschnitt 3
Jugendvertrauensräteversammlung
Zusammensetzung, Geschäftsführung und Aufgaben
Siehe dazu auch § 51 BRGO, Rz 1147.
Abschnitt 3
Jugendvertrauensräteversammlung
Zusammensetzung, Geschäftsführung und Aufgaben
Siehe dazu auch § 51 BRGO, Rz 1147.
