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zu § 131a ArbVG Zusammensetzung, Geschäftsführung und Aufgaben

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Abschnitt 3
Jugendvertrauensräteversammlung

Zusammensetzung, Geschäftsführung und Aufgaben

Siehe dazu auch § 51 BRGO, Rz 1147.

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