vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 86a GenG

Binder/Lengauer2. AuflSeptember 2014

Besondere Bestimmungen für Genossenschaften mit Geschäftsanteilshaftung

 

Auf die Genossenschaften mit Geschäftsanteilshaftung finden die Bestimmungen über Genossenschaften mit beschränkter Haftung mit den Änderungen sinngemäß Anwendung, die sich aus der Beschränkung der Haftung auf den Geschäftsanteil ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte