Das österreichische Genossenschaftsrecht wird von der Lehre weitgehend vernachlässigt. So ist es bezeichnend, dass die letzte umfassende systematische Darstellung aus dem Jahr 1988 stammt. Auch das vom Österreichischen Raiffeisenverband herausgegebene Handbuch aus dem Jahr 1989 ist trotz eines Updates im Jahr 1991 deutlich in die Jahre gekommen. Vor allem die bewegte Rechtsentwicklung in den 90er Jahren – erinnert sei nur an die Reform des Revisionsrechts, des Rechnungslegungsrechts und an die Auslotung der Zulässigkeitsgrenzen des Genossenschaftsverbunds – ließen eine neue und umfassende Aufarbeitung des Genossenschaftsrechts als dringend geboten erscheinen.