Das österreichische Genossenschaftsgesetz stammt bekanntlich aus dem Jahr 1873. Das Gesetz und die Genossenschaft als Rechtsform1 begehen heuer also ihren 150. Geburtstag. Dies ist jedenfalls ein Grund zum Feiern und so freuen wir uns, dass wir als Gratulanten nicht mit leeren Händen dastehen, sondern zum Jubiläum die 3. Auflage unseres Genossenschaftsrechtskommentars vorlegen können.