Materialien
IA EB zur Nov 2000 (IA/168 A 21. GP NR, zu Anh 1 Z 7)
»Im Anhang I der ÄnderungsRL ist für diesen Vorhabenstyp festgelegt: Anlagen zur Erzeugung, Anreicherung, Aufarbeitung, Beseitigung oder (für mehr als 10 Jahre geplanten)
Lagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen; Anlagen zur Aufarbeitung, endgültigen Beseitigung oder (für mehr als 10 Jahre geplanten) Lagerung von radioaktiven Abfällen - ohne Schwellenwert. Die entsprechenden Formulierungen im Anh I der ÄnderungsRL wurden übernommen. Damit sind auch Anlagen der Z 8 und 9 des UVP-G 1993 erfasst.«