§ 6. (1) Die Umweltverträglichkeitserklärung hat folgende Angaben zu enthalten:
Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesondere:Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens einschließlich des Bedarfs an Grund und Boden während des Bauens und des Betriebes;