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zu § 4. UVP-G 2000 (N. Raschauer)

N. Raschauer3. AuflJuni 2013

§ 4. (1) Auf Antrag des Projektwerbers/der Projektwerberin ist ein Vorverfahren durchzuführen. Dem Antrag sind eine Darlegung der Grundzüge des Vorhabens und ein Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.

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