Seit dem Erscheinen der ersten Auflage sind acht Jahre verstrichen. Die StPO ist seit 2012 mehrfach geändert worden, und viele Entscheidungen haben neue Entwicklungen eingeleitet. Es ist an der Zeit, dem neuen Stoff in einer neuen Auflage Rechnung zu tragen. Wir beginnen die zweite Auflage, indem wir in einem Band II die §§ 210–517 StPO darstellen; gerade die Bestimmungen über die Hauptverhandlung und über Rechtsmittel gegen Urteile werfen immer wieder schwierige Fragen auf.