vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 320 BAO (Althuber)

Althuber1. AuflDezember 2015

§ 320. (1) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes werden aufgehoben

die Abgabenordnung vom 22. Mai 1931, Deutsches RGBl. I S. 161, einschließlich der hiezu ergangenen Durchführungsvorschriften, insbesondere:die §§ 50 und 51 der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924, Deutsches RGBl. I S. 74;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte