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Artikel 2

Fucik1. AuflFebruar 2013

Das Außerstreitgesetz, BGBl. I Nr. 111/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:

1.-17. (im Teil D berücksichtigt)

Seite 172

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