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II. VO - Internationale Schachtelbeteiligungen

1. AuflMai 2011

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Entlastung von Erträgen aus der internationalen Schachtelbeteiligung (BGBl II 295/2004)

Auf Grund des § 10 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:

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