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I. Liebhabereiverordnung

1. AuflMai 2011

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung; BGBl 33/1993 idF BGBl II 15/1999)

Zu § 2 Abs. 3 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, § 7 Abs. 2 KStG 1988, BGBl. Nr. 401/1988, § 2 UStG 1972, BGBl. Nr. 223/1972 in der Fassung BGBl. Nr. 587/1983, und § 200 Abs. 1 BAO, BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet:

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