ABSCHNITT IIc
Sonderbestimmungen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an Universitäten
1. Unterabschnitt
Bestimmungen für alle Universitätslehrer
ABSCHNITT IIc
Sonderbestimmungen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an Universitäten
1. Unterabschnitt
Bestimmungen für alle Universitätslehrer