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Vertragsbedienstetengesetz: Praxiskommentar, Ziehensack
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§ 29g VBG
Ziehensack
19. Lfg
Mai 2013
§ 29g (1)
Dem vollbeschäftigten Vertragsbediensteten, der
Bürgermeister oder
Bezirksvorsteher oder
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