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§ 16 VBG (Ziehensack)

Ziehensack33. LfgFebruar 2021

§ 16 Vertragsbedienstete haben Anspruch auf Kinderzuschuss, soweit ihnen nicht auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gleichartige Zuschüsse gebühren. § 4 GehG ist sinngemäß anzuwenden.

IdF BGBl I 2011/140 (Dienstrechts-Novelle 2011)

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