Vorwort
Wie versprochen, erfolgt mit der nunmehrigen (35.) Ergänzungslieferung eine Aktualisierung des gesamten VBG Praxiskommentars. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitig wie üblich mit 2 bis 3 oder sogar 4 jährlichen Novellen für legistische Änderungen gesorgt. Umfangreiche Änderungen betrafen nicht nur das Besoldungsdienstalter (neue Bezeichnung für den „upgegradeten und EU-konform ausgestalteten“ vormaligen Vorrückungsstichtag), die Abschaffung der Ausbildungsphase, Anpassung des VB-Rechts an diverse EU-Richtlinien (keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und solchen VBs, welche diverse Ansprüche geltend machen oder Anträge einbringen, etwa auf Teilzeitbeschäftigung, Pflegefreistellung, Homeoffice, Nebenbeschäftigungsausübung, Work-Life-Balance-RL), sondern auch die noch detailreichere und DN-freundliche Ausgestaltung des Instituts des Homeoffice sowie der Pflegefreistellung.