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zu Artikel 1

Steuerrechtsredaktion LN85. LfgMai 2021

Teil I
Geltungsbereich und Auslegung von Ausdrücken

 

Durch dieses Übereinkommen werden alle unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen, wie sie in Artikel 2 (Auslegung von Ausdrücken) Absatz 1 Buchstabe a bestimmt sind, geändert.

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