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Verordnungen zu § 94a EStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN62. LfgDezember 2012

VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERS FÜR FINANZEN ZUR EINBEHALTUNG VON KAPITALERTRAGSTEUER UND DEREN ERSTATTUNG BEI MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN IM SINNE DER MUTTER-TOCHTER-RICHTLINIE

(BGBl 56/1995)

Auf Grund des § 94a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet:

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