vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verordnungen zu § 69 EStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN62. LfgDezember 2012

VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERS FÜR FINANZEN VOM 27. OKTOBER 1988 ÜBER DIE PAUSCHBESTEUERUNG VON VORÜBERGEHEND BESCHÄFTIGTEN ARBEITNEHMERN

(BGBl 594 idF BGBl II 416/2001)

Auf Grund des § 69 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, wird verordnet:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!