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Verordnungen zu § 33a EStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion des Verlages95. LfgOktober 2025

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den im Ausmaß von zwei Dritteln inflationsangepassten Beträgen im EStG 1988 für das Jahr 2026 (Inflationsanpassungsverordnung 2026)

(BGBl II 191/2025)

Aufgrund des § 33a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2025, wird verordnet:

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