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Verordnungen zu § 2 EStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN92. LfgMai 2024

VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERS
FÜR FINANZEN ÜBER DAS VORLIEGEN VON EINKÜNFTEN, ÜBER DIE ANNAHME EINER GEWERBLICHEN ODER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT UND ÜBER DIE ERLASSUNG VORLÄUFIGER BESCHEIDE (LIEBHABEREIVERORDNUNG)

(BGBl 33/1993 idF BGBl II 358/1997, BGBl II 15/1999 und BGBl II 89/2024)

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