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§ 28 UmgrStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN62. LfgDezember 2012

§ 28 Hinsichtlich des Teilungsstichtages, der Behandlung der zu teilenden Personengesellschaft und der zum Zweck der Darstellung des Vermögens erstellten Teilungsbilanz sind die §§ 13 bis 15 anzuwenden.

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