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§ 62 EStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN89. LfgJuni 2023

§ 62 Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn sind vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) vom Arbeitslohn abzuziehen:

Der Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 16 Abs. 3),der Pauschbetrag für Sonderausgaben (§ 18 Abs. 2),

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