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§ 108e EStG (Büsser)

Büsser60. LfgOktober 2020

1. VwGH 29. 3. 2006, 2005/14/0113

Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie kommt es ausschließlich auf die steuerlichen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten an.Von Kunden des Abgabepflichtigen geleistete „Werkzeugkostenzuschüsse“ mindern die Herstellungskosten der Werkzeuge nicht.

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