vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 103 EStG (Büsser)

Büsser68. LfgOktober 2024

1. VwGH v. 29. 9. 1993, Zl. 93/13/0163.

Unter dem bei der Ermessensübung maßgeblichen Sinn des Gesetzes ist dabei nur der Sinn der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm, also die aus dem betreffenden Gesetz hervorleuchtende Absicht des Gesetzgebers zu verstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte