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Einkommensteuer: Rechtsprechung, Hofstätter/Reichel
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§ 103 EStG (Büsser)
Büsser
68. Lfg
Oktober 2024
1. VwGH v. 29. 9. 1993, Zl. 93/13/0163.
Unter dem bei der
Ermessensübung
maßgeblichen Sinn des Gesetzes ist dabei nur der Sinn der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm, also die aus dem betreffenden Gesetz hervorleuchtende Absicht des Gesetzgebers zu verstehen.
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