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§ 67 Abs 3 und 4 EStG (Fuchs)

Fuchs65. LfgApril 2023

 zu § 67 Abs 3 und 4 EStG

Die Bestimmung des § 67 Abs 3 und 6 EStG findet nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung.

(Anmerkung: Im Streitfall ging es um Funktionsgebühren iS des § 29 Z 4 EStG - um eine einmalige Zuwendung anlässlich der Beendigung der Funktion als Gemeinderat)

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