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§ 25 EStG (Büsser)

Büsser67. LfgApril 2024

1. VwGH v. 10. 3. 1994, Zl. 93/15/0146.

Vorteile, die dem Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen, sondern im Veranlagungswege zu erfassen (vgl Erk v 16. 1. 1991, Zl 89/13/0166).

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