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§ 21 EStG (Büsser)

Büsser67. LfgApril 2024

1. VfGH v. 12. 12. 1991, Zl. V 53/91 ua.

Im Abschn I der Liebhabereiverordnung BGBl Nr 322/1990, werden Art I § 1 Abs 3 Z 1 lit c und Art II als gesetzwidrig aufgehoben. Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.

2. VwGH v. 17. 8. 1994, Zl. 93/15/0236.

Der für die Feststellung, ob eine Einkunftsquelle vorliegt, erforderliche Beobachtungszeitraum setzt eine im wesentlichen gleichbleibende Tätigkeit voraus.

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