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§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG (Zorn)

Zorn66. LfgOktober 2023

1. VwGH 9. 12. 2004, 99/14/0253

Auch bei einem politischen Funktionär sind Spenden an gemeinnützige und ähnliche Organisationen nicht abzugsfähig.

2. VwGH 28. 1. 2005, 2000/15/0045

Im E vom 26. 1. 1999, 98/14/0045, hat der VwGH die Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 2000 so interpretiert, dass er die Rententypen auf die im Gesetz vorgesehenen Alternativen reduzierte und die Abzugsfähigkeit von sog. außerbetrieblichen Versorgungsrenten als Sonderausgaben daher verneinte. Durch das rückwirkend ab der Veranlagung 1984 anzuwendende Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I Nr. 106/1999, ist hinsichtlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gegen Rente keine Änderung eingetreten; mit diesem Gesetz wurde der Typus der sog. Versorgungsrente ausdrücklich nur für den Bereich der Betriebsübertragung gesetzlich verankert.

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