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§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG (Zorn)

Zorn63. LfgMai 2022

1. VwGH 5. 7. 2004, 99/14/0064

Aus § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 ergibt sich das sogenannte Aufteilungsverbot, welches darin besteht, dass Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind (bereits VwGH 10. 9. 1998, 96/15/0198).In VwGH 10. 9. 1998, 96/15/0198, wurde darauf hingewiesen, dass Tageszeitungen bei Personen, deren Berufsausübung eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen mit sich bringt, die im regelmäßigen Erwerb einer Vielzahl verschiedener (in- und ausländischer) Zeitungen oder sonstiger Printmedien zum Ausdruck kommt, die Abzugsfähigkeit der dafür entstandenen Aufwendungen nicht mit dem Hinweis auf das Abzugsverbot nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 verweigert werden kann. Vor diesem Hintergrund hätte sich die bel Beh damit auseinandersetzen müssen, ob die verwendeten Zeitschriften und Bücher nicht auch im Beschwerdefall insofern weit überwiegend berufsspezifischen Aspekten gedient haben, dass eine allfällige private Mitveranlassung nur mehr als völlig untergeordnet und der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen nicht entgegenstehend zu beurteilen war (Werke der Belletristik in französischer Sprache und französische Tageszeitungen für eine Französisch-Lehrerin an der Universität).

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