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§ 18 EStG Abs. 4 (Büsser)

Büsser20. LfgJuli 2000

 1. VwGH v. 20. 11. 1990, Zl. 90/14/0174.

Die Fünfjahresfrist des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1972 und des § 18 Abs 4 Z 2 lit b EStG 1988 beginnt mit dem außerbücherlichen Grunderwerb, spätestens mit der Bezahlung des Kaufschillings, bei Ratenzahlung mit Bezahlung der ersten Rate zu laufen.

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