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§ 16 Abs 1 Z 4 lit e EStG (Zorn)

Zorn64. LfgNovember 2022

1. VwGH 29. 3. 2022, Ro 2020/15/0002

Pflichtbeiträge zur Ärztekammer

Beiträge einer früher in Deutschland nunmehr in Österreich als Dienstnehmerin tätigen Ärztin, die statt der Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds einer österreichischen Ärztekammer (für Pensionsbeiträge) entsprechende, aber höhere Beiträge an das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen bezahlt.

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